Bundesgerichts-Urteil nach der Härtefall-Klausel
Seit dem 1. Oktober gelten die Gesetze, die der Ausschaffungs-Initiative der SVP gerecht werden: Straffällig gewordene Ausländer können einfacher ausgeschafft werden. Die sogenannte Härtefall-Klausel ermöglicht den Gerichten aber, Milde walten zu lassen. Wie in dem Fall: Das Bundesgericht hat den Fall eines 29-jährigen Secondos beurteilt. Der Mann muss die Schweiz nicht verlassen.
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