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Offizieller Zügeltermin: Ein alter Zopf?
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Offizieller Zügeltermin: Ein alter Zopf?

Der 31. März und der 30. September gelten in den meisten Kantonen als «offizielle Zügeltermine». Warum das so ist, kann aber kaum jemand erklären. Die Termine gelten von jeher als «Gewohnheitsrecht». Deshalb könne man diese auch nicht einfach so abschaffen, sagt das Bundesamt für Wohnungswesen. Wem aber nützen die offiziellen Termine etwas? Auch das ist nicht klar. Der Hauseigentümerverband findet sie zwar nicht zwingend nötig, will sie aber auch nicht abschaffen. Beim Mieterverband sieht man sowohl Vor- wie auch Nachteile. So schränken die offiziellen Umzugstermine den Mieter zwar ein. Andererseits können in Kantonen, die solche Bestimmungen kennen, Mieterhöhungen auch nur auf diese Termine hin in Kraft gesetzt werden. Fragt man bei Handwerkern, Putzinstituten und Zügelunternehmen nach, so gehörten die offiziellen Zügeltermine abgeschafft. Diese sorgen nämlich dafür, dass sich die Aufträge an diesen Terminen stauen.

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