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Der bereits vom Bundesstrafgericht verurteilte FCSG-Fan hat in einem anderen Verfahren seine Einsprache zurückgezogen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilte ihn zu einer Geldstrafe und einer bedingten Gefängnisstrafe wegen illegalem Feuerwerk. Der 24-Jährige akzeptiert diese Strafe.
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