Alstom unterliegt Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft darf versiegelte Unterlagen von Alstom einsehen. Der Verdacht, dass es zu Bestechungen gekommen sei, ist laut Bundesstrafgericht ausreichend. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt gegen einen ehemaligen leitenden Manager der Alstom-Gruppe sowie gegen Unbekannt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Korruption und Geldwäscherei. Die BA hegt den Verdacht, dass über Alstom Prom in verschiedenen Ländern Schmiergelder an Amtsträger oder Funktionäre bezahlt worden sind, um für Gesellschaften des französischen Industriekonzerns Aufträge zu ergattern. Dazu soll über fingierte Beraterverträge Geld aus Firmen der Alstom-Gruppe ausgeschleust worden sein.
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