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Seltsame Reglung der Kündigungsfrist - ist sie gültig?
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Seltsame Reglung der Kündigungsfrist - ist sie gültig?

Espresso-Hörer Adrian Aregger hat sein Arbeitsverhältnis per Ende Dezember gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Die Kündigung ist am 9. Oktober beim Arbeitgeber eingetroffen. Dieser will Aregger nun schon ab dem 9. Dezember den Lohn nicht mehr bezahlen: Im Arbeitsvertrag stehe nämlich, dass die Kündigungsfrist sofort zu laufen beginne, wenn die Kündigung eintreffe. DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo hingegen meint, Aregger habe Anspruch auf den vollen Dezemberlohn.

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