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Lösung im Steuerstreit nicht in Gefahr
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Lösung im Steuerstreit nicht in Gefahr

Die Eidgenössische Steuerverwaltung darf keine Daten an die USA liefern, wenn die betroffenen Bankkunden dagegen sind, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Das Amtshilfegesuch der USA müsse präziser gefasst werden.

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Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen in Bern sieht im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Gefahr für die Verhandlungen mit den USA über eine Globallösung im Steuerstreit.

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