Beobachter-Experte Daniel Leiser sagt, wie Sie sich absichern können, und was der Bauherr darf und wo er zu weit geht.
Die wichtigsten drei Punkte zum Thema:
1. Wird beim Bauen auf der Nachbarparzelle gepfählt oder gesprengt, sollte man veranlassen, dass vor Baubeginn ein Rissprotokoll erstellt wird.
2. Das Protokoll ist vom Hausbesitzer und dem Bauherrn (oder einem Vertreter wie etwa dem Bauleiter) gemeinsam aufzunehmen und von beiden zu unterschreiben. Darin wird der aktuelle Zustand des Gebäudes festgehalten mit Fotos und möglichst detaillierten Beschreibungen.
3. Weigert sich der Nachbar, ein Rissprotokoll aufzunehmen, sollte der besorgte Nachbar über das zuständige Amt ein solches Protokoll bewerkstelligen. Über die Zuständigkeit erteilt die Gemeindeverwaltung Auskunft.