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Rudolf Elmer ist nach dem Freispruch zufrieden
Keystone
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Rudolf Elmer hat das Bankgeheimnis nicht verletzt

Der Entscheid des Bundesgerichts fiel mit einem Stimmenverhältnis von drei zu zwei Stimmen knapp aus. Die Mehrheit der Bundesrichter war der Ansicht, dass Elmer nicht bei einer Schweizer Bank angestellt war. Damit habe er auch nicht dem im Bankengesetz festgehaltenen Bankgeheimnis unterstanden.

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