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Strafbefehl gegen Thurgauer Kantonspolizisten
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Strafbefehl gegen Thurgauer Kantonspolizisten

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat gegen einen Thurgauer Kantonspolizisten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Weil der Polizist seine Dienstwaffe zu fahrlässig aufbewahrt habe, sei es zu einem tödlichen Schiessunfall gekommen.

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