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Die Gerichte müssten prüfen, ob die Aufnahme der Personen auf der Liste evt. menschenrechtswidrig sei. Bundesgericht in Lausanne.
Keystone
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Keine Kollision mit UNO-Recht?

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erregt Aufsehen, weil er potentiell UNO-Recht in Frage stellt. Doch der EGMR umschifft in der Begründung die völkerrechtliche Klippe. Einschätzung von Jörg Künzli, Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern.

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