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«Primacall hat uns getäuscht»

Und weiter in der Sendung:

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Bei der «Espresso»-Redaktion häufen sich Beschwerden über die Telekomfirma «Primacall». Einem 70-Jährigen hat die Firma telefonisch gleich drei parallel laufende Handyabos verkauft, obwohl er kein einziges braucht. Ein Gleichaltriger beklagt sich, man habe ihn um die Unterschrift für eine «Umfrage» gebeten, in Wirklichkeit sei es aber ein «Primacall»-Vertrag gewesen.

«Es geht um eine Umfrage im Auftrag der Cablecom»: Nach dieser Erklärung liess Werner Trachsel den Vertreter ins Haus und beantwortete Fragen. Schliesslich wurde er um eine Unterschrift gebeten - als Bestätigung dafür, dass die Umfrage stattgefunden habe. Werner Trachsel unterschrieb. Allerdings war es keine Bestätigung, sondern ein Vertrag für ein Telefon- und Internetabo mit einer Laufzeit von 2 Jahren.

In einem anderen Fall wurde ein 70-Jähriger laut seiner Tochter gleich drei Mal Opfer der «Primacall»-Verkaufsmethoden. Die Firma habe sich nicht damit begnügt, ihm per Telefon ein Handyabo zu verkaufen, das er gar nicht wollte oder brauchte: Mit weiteren Anrufen habe «Primacall» noch ein zweites und ein drittes, parallel laufendes Abo «angedreht». Die Tochter hat von «Primacall» Aufnahmen dieser Verkaufsgespräche erhalten. Die Aufnahmen seien zusammengeschnitten gewesen und hätten klargemacht, dass ihr Vater nicht realisierte, dass es um den Abschluss eines Abos ging.

«Absichtliche Täuschung»
Hubert Stöckli, Rechtsexperte an der Universität Freiburg, geht in beiden Fällen davon aus, dass es sich um absichtliche Täuschung handelt. Im Fall der drei Handyabos habe «Primacall» ja wohl genau gesehen, dass auf den Namen des 70-Jährigen bereits «Primacall»-Abos laufen.

Bei so genannten Haustürgeschäften hat man ein Recht, innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Wurde man getäuscht, kann man den Vertrag anfechten (Musterbrief zu finden unten bei Downloads). Beides muss mit einem eingeschriebenen Brief geschehen. Im Weiteren empfiehlt Hubert Stöckli, Rechnungen nicht zu bezahlen und sich gegen eine allfällige Betreibung zu wehren. Dies kann man innert 10 Tagen ab Betreibung beim Betreibungsamt tun - mit einem sogenannten Rechtsvorschlag.

Sich gegen Betreibung wehren
Der Rechtsvorschlag unterbricht die Betreibung. Sie kann erst dann weitergeführt werden, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist, und dazu braucht es normalerweise ein Gerichtsverfahren. Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden, die Formulierung «Rechtsvorschlag erhoben» mit Datum und Unterschrift genügt.

Neben den beiden geschilderten Fällen liegen dem Konsummagazin «Espresso» noch weitere Vorwürfe gegen «Primacall» vor. In einem Fall soll sich jemand gegenüber einer blinden Frau als «Swisscom»-Mitarbeiter ausgegeben, ihr aber einen «Primacall»-Vertrag vorgelegt haben. In einem anderen Fall behauptete ein Mann, er müsse wegen einer Telefonstörung die Festnetzanschlüsse im Haus kontrollieren. Er arbeite für «Primacall». «Da war ich vorgewarnt und habe ihn nicht hereingelassen», sagt die «Espresso»-Informantin.

«Espresso» lud «Primacall» ein, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Telekomfirma hat jedoch nicht auf die Anfrage reagiert.

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«Primacall hat uns getäuscht»

Laufzeit 6 Minuten 25 Sekunden. , Tobias Fischer

Bei der «Espresso»-Redaktion häufen sich Beschwerden über die Telekomfirma «Primacall». Einem 70-Jährigen hat die Firma telefonisch gleich drei parallel laufende Handyabos verkauft, obwohl er kein einziges braucht. Ein Gleichaltriger beklagt sich, man habe ihn um die Unterschrift für eine «Umfrage» gebeten, in Wirklichkeit sei es aber ein «Primacall»-Vertrag gewesen.

«Es geht um eine Umfrage im Auftrag der Cablecom»: Nach dieser Erklärung liess Werner Trachsel den Vertreter ins Haus und beantwortete Fragen. Schliesslich wurde er um eine Unterschrift gebeten - als Bestätigung dafür, dass die Umfrage stattgefunden habe. Werner Trachsel unterschrieb. Allerdings war es keine Bestätigung, sondern ein Vertrag für ein Telefon- und Internetabo mit einer Laufzeit von 2 Jahren.

In einem anderen Fall wurde ein 70-Jähriger laut seiner Tochter gleich drei Mal Opfer der «Primacall»-Verkaufsmethoden. Die Firma habe sich nicht damit begnügt, ihm per Telefon ein Handyabo zu verkaufen, das er gar nicht wollte oder brauchte: Mit weiteren Anrufen habe «Primacall» noch ein zweites und ein drittes, parallel laufendes Abo «angedreht». Die Tochter hat von «Primacall» Aufnahmen dieser Verkaufsgespräche erhalten. Die Aufnahmen seien zusammengeschnitten gewesen und hätten klargemacht, dass ihr Vater nicht realisierte, dass es um den Abschluss eines Abos ging.

«Absichtliche Täuschung»
Hubert Stöckli, Rechtsexperte an der Universität Freiburg, geht in beiden Fällen davon aus, dass es sich um absichtliche Täuschung handelt. Im Fall der drei Handyabos habe «Primacall» ja wohl genau gesehen, dass auf den Namen des 70-Jährigen bereits «Primacall»-Abos laufen.

Bei so genannten Haustürgeschäften hat man ein Recht, innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Wurde man getäuscht, kann man den Vertrag anfechten (Musterbrief zu finden unten bei Downloads). Beides muss mit einem eingeschriebenen Brief geschehen. Im Weiteren empfiehlt Hubert Stöckli, Rechnungen nicht zu bezahlen und sich gegen eine allfällige Betreibung zu wehren. Dies kann man innert 10 Tagen ab Betreibung beim Betreibungsamt tun - mit einem sogenannten Rechtsvorschlag.

Sich gegen Betreibung wehren
Der Rechtsvorschlag unterbricht die Betreibung. Sie kann erst dann weitergeführt werden, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist, und dazu braucht es normalerweise ein Gerichtsverfahren. Der Rechtsvorschlag muss nicht begründet werden, die Formulierung «Rechtsvorschlag erhoben» mit Datum und Unterschrift genügt.

Neben den beiden geschilderten Fällen liegen dem Konsummagazin «Espresso» noch weitere Vorwürfe gegen «Primacall» vor. In einem Fall soll sich jemand gegenüber einer blinden Frau als «Swisscom»-Mitarbeiter ausgegeben, ihr aber einen «Primacall»-Vertrag vorgelegt haben. In einem anderen Fall behauptete ein Mann, er müsse wegen einer Telefonstörung die Festnetzanschlüsse im Haus kontrollieren. Er arbeite für «Primacall». «Da war ich vorgewarnt und habe ihn nicht hereingelassen», sagt die «Espresso»-Informantin.

«Espresso» lud «Primacall» ein, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Telekomfirma hat jedoch nicht auf die Anfrage reagiert.

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Schweizer wollen jederzeit und überall einkaufen

Laufzeit 6 Minuten 10 Sekunden. , Simon Thiriet
Eine grossangelegte Studie zeigt, dass 88% aller befragten Schweizerinnen und Schweizer für ihren Einkauf verschiedene Vertriebskanäle nutzen. Dies zwingt die Unternehmen, sich auf den Konsumenten vermehrt einzustellen und neue Vertriebsmöglichkeiten auszutüfteln.

Die Zeiten, in denen es sich ein Unternehmen leisten konnte, seine Produkte einfach nur im Laden anzubieten, sind vorbei. Der Kunde möchte heute per Mausklick einkaufen, wenn er nach der Arbeit nach Hause kommt. Die Kundin blättert in aller Ruhe einen Katalog durch und lässt sich die Artikel zur Probe schicken.

«Der Konsument wird in Zukunft noch mehr entscheiden, über welche Kanäle er einkaufen möchte», meint Martin Frey vom Beratungsunternehmen PwC Schweiz, das die Studie bei 1000 Schweizerinnen und Schweizern in Auftrag gab. Bereits heute benütze jeder dritte von uns 4 - 5 verschiedene Kanäle (Laden, Internet, Katalog, Handy etc.) für seine Einkäufe. Der klassische Laden habe vor allem in den Bereichen Bücher, Musik, Film und Computer ausgedient. «Wer heute in dieser Branche tätig ist und zum Beispiel einen CD-Laden führt, muss sich innovativ zeigen, sonst hat sein Laden ausgedient», so Frey weiter.

Die Gründe, warum man online einkauft, sind verschieden. Dabei stehen aber nicht Preisüberlegungen an erster Stelle. Wichtiger ist für die Konsumenten gemäss der Studie, dass im Internet während 24 Stunden eingekauft werden kann. Am meisten überrascht zeigen sich die Unternehmensberater über die Beliebtheit, sich die Waren nach Hause schicken zu lassen. Selbst Leute, die in einem Laden einen Pulli anprobieren, würden sich diesen lieber heim liefern lassen statt die Ware gleich mitzunehmen.

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