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Suhr muss nochmals über Einbürgerungen abstimmen
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Suhr muss nochmals über Einbürgerungen abstimmen

Die Gemeindeversammlung von Suhr AG muss erneut über die Einbürgerungsgesuche von drei Jugendlichen aus Serbien-Montenegro entscheiden. Der Regierungsrat hat Beschwerden gegen die ablehnenden Entscheide der Gemeindeversammlung gutgeheissen. Die Versammlung habe im Juni die Einbürgerungen nur wegen der Herkunft der drei unbescholtenen Gesuchssteller abgelehnt, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit. Damit habe die Versammlung gegen das Diskriminierungs- und Willkürverbot in der Bundesverfassung verstossen. Der Regierungsrat hob die ablehnenden Beschlüsse der Versammlung auf. Er verzichtete jedoch darauf, selber über die Gesuche zu entscheiden. Damit erhalte Suhr die Gelegenheit, noch einmal selbst über die Einbürgerungen zu befinden. An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni hatten die Stimmberechtigten über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an insgesamt fünf Kandidatinnen und Kandidaten zu entscheiden. Sie erfüllten alle Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung. Die Versammlung hiess die Gesuche der deutschen und der italienischen Gesuchstellerin diskussionslos und ohne Gegenstimme gut. Den drei aus Serbien-Montenegro stammenden Jugendlichen verwehrten die Stimmberechtigten die Zusicherung mit grossem Mehr. Bei diesem Entscheid spielte der Umstand eine Rolle, dass im vergangenen Frühjahr ein junger Schweizer von zwei Jugendlichen aus dem ehemaligen Jugoslawien zusammengeschlagen und schwer verletzt worden war. Obwohl die Gesuchsteller mit der Gewalttat in keinem Zusammenhang stehen, folgte die Versammlung dem Antrag eines Stimmberechtigten, den drei aus dem Balkan stammenden Jugendlichen das Bürgerrecht zu verweigern. Man wolle ein Zeichen gegen solche Taten setzen, hiess es. Gegen diesen Entscheid wehrten sich die drei Betroffenen mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Dieses erklärte sich Ende September für nicht zuständig und überwies die Verfahren im Oktober an den Regierungsrat.

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