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«Tilia pflegt und begleitet» - steht auf der Glastüre am Eingang zum Pflegeheim am Stadtrand von Bern. Aktive Sterbehilfe ist in den Tilia-Räumlichkeiten nicht erlaubt.
Brigitte Mader, SRF
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 34 Sekunden.
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Sterbehilfe verboten – «der Tod soll kommen, wenn es Zeit ist»

Viele Heime lassen begleitete Sterbehilfe inzwischen zu, doch es herrscht «Kantönli-Geist»: In der Waadt etwa müssen alle subventionierten Heime Sterbehilfe erlauben. In Basel oder Bern hingegen entscheidet jede Pflegeeinrichtung selber. Für viele Institutionen ein Dilemma: Sie wollen nicht zum Sterbehospiz werden. In den sechs Wohn- und Pflegeheimen der Tilia-Stiftung in und um Bern ist Sterbehilfe nicht erlaubt. Warum?

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