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In der Steuererklärung können ÖV und Velo für den Arbeitsweg abgezogen werden.
Keystone
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Steuern sparen: ÖV und Velo-Abzug ist zulässig

Wer mit dem Velo an den Bahnhof und von dort mit dem Zug an den Arbeitsort fährt, kann beide Abzüge in der Steuererklärung machen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht und gibt einem Zürcher recht. Das Gesetz lasse offen, wie der Berufsweg zurückgelegt wird, heisst es im Urteil.

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