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Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg.
Keystone
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Die Schweiz muss genauer hinsehen

Aus Eritrea kommen viele Asylsuchende in die Schweiz, die vor dem jahrelangen Militärdienst flüchten. Die Schweiz anerkennt das aber nicht mehr als Asylgrund. Dennoch müsse die Schweiz die Situation in Eritrea im Einzelfall genauer prüfen, verlangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

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