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St.Galler Regierung regelt Anforderungen an Fumoirs
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St.Galler Regierung regelt Anforderungen an Fumoirs

Die Regierung hat die Verordnung über den Schutz vor Passivrauchen erlassen. Geregelt werden betriebliche, bauliche sowie lüftungstechnische Anforderungen an Fumoirs. Die neuen Bestimmungen gelten ab 1. Juli 2010.

Ab dann sind nur noch Rauchzimmer erlaubt, sogenannte Fumoirs, welche unbedient zu führen sind.

 

Weitere Themen:

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  • In der Linthebene wird der Escherkanal aus seinem alten Becken genommen und wird umgeleitet. Damit ist die erste Sanierungsetappe erreicht.

 

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