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Schwyzer Enteignungsgesetz an der Urne
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Schwyzer Enteignungsgesetz an der Urne

Wenn der Staat Land von einer Privatperson benötigt, darf er enteignen. Dieses 140-jährige Schwyzer Gesetz soll nun den heutigen Realitäten angepasst werden. Abstimmung ist am 27. September.

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