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Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter, stört sich grundsätzlich daran, dass eine Inkasso-Firma Krankengeschichten besitzt.
Keystone
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Fragwürdige Datensammlung bei Inkasso-Firma

Über welche Daten muss eine Inkasso-Firma verfügen? Diese Frage stellt sich nach einem Datenleck bei der Inkasso-Firma «Eos Schweiz». Die Firma hatte sehr sensible Daten zu einzelnen Schuldnern gehortet, etwa Krankengeschichten. Muss das sein? Die Branche sagt ja, der Datenschützer nein.

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