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Kanton finanziert Frauenhaus-Aufenthalt länger
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Kanton Luzern beteiligt sich länger an Frauenhaus-Aufenthalt

Bislang trägt der Kanton lediglich die Kosten der ersten 21 Tage, welche eine Frau im Frauenhaus ist. Anschliessend ist die Wohngemeinde des Opfers zuständig. Künftig übernimmt der Kanton die Finanzierung bis zu 35 Tagen.

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Weiter in der Sendung:

  • VCS kritisiert: Mall of Switzerland hat mehr Parkplätze, als laut Bewilligung erlaubt wären
  • Axen-Komitee stellt Forderungen an Gallerie Gumpisch
  • Kanton Uri: Mehr Geld für Prämienverbilligung
  • Auftragsschütze «Fall Walker» nicht vor Gericht erschienen

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