Die weiteren Untersuchungen und die Strafanzeige gegen den Polizisten, die das Bundesgericht befohlen hatte, führt nun nicht mehr der Freiburger Generalstaatsanwalt. Das Bundesgericht will einen neuen Ankläger - weil der Generalstaatsanwalt befangen sei. Er hatte im Vorfeld mehrfach die Meinung geäussert, eine Verurteilung des Polizisten sei schlichtweg undenkbar.
Weiter in der Sendung:
Drei Berner Gemeinden wechseln die Zugehörigkeit zu der regionalen Kulturförderung. Die Regierung hat dem Wechsel von Bern-Mittelland ins Emmental zugestimmt.