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Mit Schraubenzieher zugestochen, jetzt doch nicht verwahrt
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Mit Schraubenzieher zugestochen, jetzt doch nicht verwahrt

Das Obergericht des Kantons Solothurn musste den Fall des jungen Mannes, der 2010 mit einem Schraubenzieher auf einen Mann eingestochen hat, neu beurteilen. Es hebt die Verwahrung auf und ordnet stattdessen eine stationäre Therapie an.

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Weiter in der Sendung

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