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Es geht um viel: Wie weiter mit den Pensionskassengeldern?
Keystone
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Hände weg von den Penionskassengeldern!

Wer sich ein Haus kaufen will, kann die Pensionskasse anzapfen. Wer selbständig wird, kann sein Unternehmen mit Geldern aus der Pensionskasse finanzieren. Wer in Rente geht, kann das Kapital auf einen Schlag aus der Pensionskasse abziehen. Damit soll jetzt Schluss sein, empfiehlt der Bundesrat.

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Der Bundesrat will den Bezug von Pensionskassengeldern einschränken, das hat er letzte Woche bekannt gegeben. Damit will er verhindern, dass Erwerbstätige nach der Pensionierung zu wenig Geld zum Leben haben und vom Staat Ergänzungsleistungen beziehen müssen. Diese Ergänzungsleistungen zur AHV sind in den letzten 6 Jahren um 1,3 Milliarden Franken gestiegen.

Es sei statistisch aber nicht nachgewiesen, dass der Anstieg der Ergänzungsleistungen tatsächlich mit dem Kapitalbezug aus der zweiten Säule zusammenhänge, monieren Kritiker dieses Entscheides. Sie sehen in dem Beschluss eine unsachgerechte Einmischung des Staates in die Angelegenheiten jedes Einzelnen: Das Pensionskassengeld gehöre den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nicht dem Staat.

Eine Regulierung des Kapitalbezuges sei der richtige Weg, sagen die Befürworter. Es gehe nicht an, dass die Pensionskassengelder verjubelt werden und dann beim Staat die hohle Hand gemacht werden könne, wenn das Geld zum Leben knapp wird. Das jetzige System setze falsche Anreize.

Hände weg von den Pensionskassengeldern! Darf der Staat diktieren, was mit dem Ersparten passiert?

In der Sendung «Forum» diskutieren:

  • Monika Bütler, Professorin für Volkswirtschaft Uni St. Gallen
  • Andreas Dummermuth, Geschäftsleiter Ausgleichskasse Schwyz
  • Hanspeter Konrad, Direktor Pensionskassenverband

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