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Einen Norm-Arbeitsvertrag für Chefärzte gibt es nicht; jeder Fall ist ein Einzelfall. Entsprechend unterschiedlich ist in den Spitälern geregelt, welche Honorare ein Chefarzt oder eine Chefärztin verrechnen kann.
Symbolbild Keystone
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Chefarzt-Honorare in der Kritik

Anfang Woche hat das Basler Universitätsspital den Chefarzt der orthopädischen Klinik entlassen - er habe Honorare falsch abgerechnet. Der Entlassene bestreitet die Vorwürfe. Der Fall wirft einmal mehr ein schiefes Licht auf die Anstellungsbedingungen von Chefärzten.

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