Bilanz nach einem Jahr Asylpolitik im Dublin-Verfahren
Flüchtlinge, die in Europa Asyl suchen, reisen oft von Land zu Land und stellen immer wieder neue Asylgesuche, um ihre Chancen auf einen Unterschlupf zu erhöhen. Die Europäischen Staaten wehren sich gegen diese Mehrfach-Gesuche mit dem sogenannten Dublin-Verfahren. Dieses Verfahren regelt, dass nur ein Staat für ein Asylgesuch zuständig ist. Seit einem Jahr gehört auch die Schweiz zu diesen Dublin-Staaten. Die Behörden sind mit den ersten Erfahrungen zufrieden. Asylfachleute und Flüchtlingsorganisationen hingegen kritisieren gravierende Mängel. Das Beispiel einer tschetschenischen Familie.
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