Zum Inhalt springen

Header

Audio
Ruth Humbel und Balthasar Glättli.
Keystone
abspielen. Laufzeit 26 Minuten 42 Sekunden.
Inhalt

Sollen Sozialversicherungen überwachen dürfen?

Am 25. 11. stimmt die Schweiz darüber ab, ob Versicherungen Detektive einsetzen dürfen. Ist das notwendige Missbrauchsbekämpfung oder ein unverhältnismässiger Eingriff in die Privatsphäre? CVP-Nationalrätin Ruth Humbel ist für die Vorlage und Balthasar Glättli von der Grünen Partei dagegen.

Download

Bundesrat und Parlament möchten den Sozialversicherungen die gesetzliche Grundlage liefern, um bei Verdacht auf Missbrauch Detektive auf ihre Versicherten anzusetzen. In den Jahren 2009 bis 2016 haben Suva und IV-Stellen diese Möglichkeit bereits genutzt, bis sie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wegen fehlender Rechtsgrundlage gestoppt hat. Allein die IV-Stellen haben in dieser Zeit jährlich im Schnitt rund 2400 Verdachtsfälle genauer abgeklärt, rund 150 Personen observiert. In jedem zweiten Fall konnte ein unrechtmässiger Leistungsbezug festgestellt werden – das Bundesamt für Sozialversicherungen spricht von hochgerechneten Einsparungen in der Höhe von über einer Milliarde Franken.

Die Gegner der Vorlage kritisieren, dass die Versicherungen als beteiligte Partei Observationen anordnen können und nicht etwa eine neutrale Stelle. Entsprechend befürchten sie willkürliche Überwachungen aller Sozialversicherten und bemängeln, dass das Gesetz zu wenig abgrenze, wo observiert werden dürfe. Es argumentieren Nationalrätin Ruth Humbel von der CVP für die Vorlage und Ratssollege Balthasar Glättli von der Grünen Partei dagegen. Sie sind Gäste von Inlandredaktorin Christine Wanner.

Mehr von «Tagesgespräch»