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Beschwerdestelle für Zürcher Spitalpatientinnen und -patienten
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Beschwerdestelle für Zürcher Spitalpatientinnen und -patienten

Wenn Zürcher Patientinnen und Patienten in einem Listenspital abgewiesen werden, können sie sich ab dem neuen Jahr an die Beschwerdestelle richten. Die Gesundheitsdirektion hat die Stelle im Rahmen des neuen Spitalfinanzierungsgesetzes geschaffen.

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