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Für eine lohnrelevante Mitarbeitendenbeurteilung müssen SBB-Angestellte mindestens sechs Monate eines Jahres gearbeitet haben – auch Frauen, die im Mutterschaftsurlaub waren. Das Bundesverwaltungsgericht erklärt diese Regelung für zulässig; indirekt sei es zwar eine Geschlechterdiskriminierung, diese sei aber sachlich gerechtfertigt.
Hätte der Täter von Rupperswil unter Umständen früher gefasst werden können? Seine DNA lag vor, die Polizei hätte sich auch über seine Augen- und Haarfarbe informieren können. Aber das Gesetz verbietet, solch detaillierte DNA-Profile zu erstellen. Das Ansinnen, dies zu ändern, ist politisch umstritten.