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- Stadt Luzern sagt dem Verkehrschaos den Kampf an
- Urner Regierung gegen eine Verkleinerung des Landrats
Der Zuger Datenschutzbeauftragte René Huber hält in seinem Bericht 2013 fest, dass das Einlesen von Zuger Steuerdaten durch eine private Firma rechtlich zulässig ist. Er hätte es allerdings bevorzugt, wenn die sensiblen Daten intern von der Zuger Steuerverwaltung bearbeitet würden.
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