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Nostalgische Lastwagen wie diese dürfen nicht zum Transport eigesetzt werden - sonst wird die LSVA fällig.
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Oldtimer schützt vor LSVA nicht

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Walliser Unternehmer für seinen Veteranen-Lastwagen die Schwerverkehrsabgabe bezahlen muss. Der Grund: Er hat das Gefährt für den Transport von Zementsäcken benutzt.

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