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Ist der verlorene Gegenstand kostbar, muss der Besitzer von Gesetzes wegen ausfindig gemacht werden.
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Fundsachen – Wohin damit?

Wer seine Hausschlüssel oder seinen wertvollen Ring verloren hat, ist froh, wenn ein ehrlicher Finder die verlorenen Gegenstände in ein Fundbüro bringt.

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Ab einem gewissen Wert ist man sogar verpflichtet, den Eigentümer ausfindig zu machen. Dies sagt Stefan Walther, Sektionsleiter bei der Orts- und Gewerbepolizei der Stadt Bern: «Wenn der gefundene Gegenstand den Wert von zehn Franken übersteigt, muss gemäss Zivilgesetzbuch der Eigentümer ausfindig gemacht werden.» Der Gang ins Fundbüro ist darum am einfachsten.

Das sollten Sie wissen:

  • Wer Fundsachen auf Facebook oder Twitter stellt, läuft Gefahr, sich aus Datenschutzgründen strafbar zu machen.
  • Verlorene Gegenstände sollten so rasch als möglich ins Fundbüro gebracht werden.
  • Wenn Sie etwas verloren haben, sollten Sie sich in den ersten drei Monaten beim Fundbüro melden.

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