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Flickwerk im Kampf gegen das Passivrauchen bleibt
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Flickwerk im Kampf gegen das Passivrauchen bleibt

Die Bestimmungen zu einem landesweiten Rauchverbot, die der Bundesrat verabschiedet hat, sind weniger streng als ursprünglich vorgesehen. Und es ändern nichts daran, dass der schweizerische Flickenteppich im Kampf gegen das Passivrauchen bestehen bleibt.Gemäss den Bestimmungen darf ab dem 1. Mai 2010 in der ganzen Schweiz in den meisten Restaurants, an Arbeitsplätzen und anderen öffentlich zugänglichen Orten nicht mehr geraucht werden.

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