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Ob der Bündner Wahlmodus gegen die Verfassung verstösst, bleibt offen.
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GR: Umstrittenes Majorz-Wahlsystem wird nicht geändert

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die umstrittene Majorzwahl für das Bündner Kantonsparlament abgelehnt. Allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern weil die Beschwerde zu spät eingereicht wurde. Damit bleibt die Frage, ob das Bündner System verfassungswidrig sei, weiter offen.

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