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Verwirrende Angaben: Joghurt oder Joghurterzeugnis?

In der Migros werden auf der Verpackung einzelne Joghurts als «Joghurterzeugnisse» deklariert. Dies, obwohl so ein Begriff in der Schweizer Lebensmittelverordnung nicht existiert und Konsumenten damit nichts damit anfangen können. Des Rätsels Lösung: Die betroffenen Joghurts werden auch in den fünf Migrosfilialen in Süddeutschland verkauft - und laut deutschem Recht gelten diese nicht als Joghurts, sondern als Joghurterzeugnisse. Bei Joghurterzeugnissen handelt es sich laut deutschem Gesetz um Joghurts, denen bei der Verarbeitung Milcheiweiss oder Milchproteine beigefügt wurde. Dies ist in der industriellen Produktion üblich und verhilft den Joghurts zu einer festeren Konsistenz. Laut dem Berner Kantonschemiker Otmar Deflorin hat dieser Produktionsschritt keinen mindernden Einfluss auf die Qualität eines Joghurts. Der Begriff «Erzeugnis» bezeichnet in der Lebensmitteldeklaration eine Veränderung des ursprünglichen Produkts. In der Schweiz findet man den Begriff vor allem auf Fleischprodukten. Ein Fleischerzeugnis mag wenig appetitlich tönen, der Begriff bedeutet aber lediglich, dass das Fleischprodukt z.B. gekocht wurde. Jeder gekochte Schinken ist also von der Deklaration her ein «Fleischerzeugnis». Wird ein Stück Fleisch hingegen nur geringfügig verändert (z.B. mariniert) gilt dies als «Fleischzubereitung».

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