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Kanton Zürich haftet auch für Impfschäden
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Kanton Zürich haftet auch für Impfschäden

Tierhalter, deren Tiere im Kanton Zürich durch staatlich verordnete Impfungen zu Schaden kommen, sollen künftig vom Kanton entschädigt werden. Dies sieht das totalrevidierte kantonale Tierseuchengesetz vor.

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