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Mietkaution: Auch Mieter haben ein Wörtchen mitzureden

Da hat man endlich die Traumwohnung gefunden und dann kommt das böse Erwachen: Die Mietkaution kostet ein Vermögen. Eine Mietkautions-Versicherung lohnt sich häufig nicht. Aber Mieterinnen und Mieter können durchaus Geld sparen und mitreden.

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Viele Mieter denken, der Vermieter alleine bestimme über die Bedingungen der Mietkaution. Das ist nicht ganz richtig. Man kann dem Vermieter ruhig auf die Finger schauen und sollte das sogar. Zum Beispiel können Sie folgende Punkte prüfen:

  • Die Mietkaution darf drei Monatsmieten nicht überschreiten.
  • Das Mietzinsdepot muss sicher angelegt sein; und zwar auf einem speziellen Konto. Dieses muss auf den Namen des Mieters oder der Mieterin lauten. Immer wieder gibt es Vermieter, die sich nicht daran halten und das Geld irgendwo bei sich auf ein Konto legen. Das ist erstens rechtlich nicht zulässig und zweitens mit Risiko behaftet. Denn geht die Firma Konkurs, ist auch die Kaution weg.
  • Mieterinnen und Mieter sollten auch ein Auge auf die Kontozinsen und -gebühren werfen. Einige Banken bezahlen für Kautionskonten überhaupt keine Zinsen oder verlangen sehr hohe Bearbeitungsgebühren. Ein kurzer Vergleich und ein Gespräch mit dem Vermieter kann sich lohnen.

Wenn die Gebühren plötzlich steigen

Erhöht die Bank, auf der mein Mietzinsdepot hinterlegt ist, plötzlich die Bearbeitungsgebühren, muss der Vermieter auf mein Verlangen hin reagieren und die Bank wechseln. Tut er dies nicht, kann ich von ihm Schadenersatz fordern, zum Beispiel für die Gebühren, die bei einer anderen Bank nicht anfallen würden.

Lohnt sich eine Mietkautions-Versicherung?

Immer mehr Vermieter verlangen heute die maximal mögliche Kaution von drei Monatsmieten. Vor allem junge Leute haben Mühe, dieses Geld aufzubringen. Versicherungen versprechen die Rettung in der Not – mit einer sogenannten Mietkautions-Versicherung. Experten raten allerdings davon ab, denn:

  • Schon der Name ist trügerisch, tatsächlich ist es eher eine Bürgschaft als eine Versicherung. Denn: Muss die «Versicherung» beim Auszug für Schäden oder für ausstehende Mieten aufkommen, verlangt sie dieses Geld vom Versicherungsnehmer zurück.
  • Auf lange Sicht ist diese Variante zudem teuer. Pro Jahr bezahlt ein Versicherungsnehmer circa fünf Prozent des Kautionsbetrages als Prämie. Dieses Geld ist für immer verloren, nicht wie bei der normalen Mietkaution, die beim Auszug zurückerstattet wird.

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückbezahlt?

Hält der Vermieter die Kaution grundlos zurück, kann sich der Vermieter an die Schlichtungsstelle wenden. Wem dies zu mühsam ist, der kann auch abwarten. Denn spätestens nach einem Jahr nach dem Auszug muss die Bank das Sperrkonto auflösen und den Betrag an den Mieter zurücküberweisen.

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