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Peinlicher Fehler des Bundesgerichtes
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Peinlicher Fehler des Bundesgerichtes

Da im Kanton Zürich noch eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung zur Medikamentenabgabe hängig ist, musste das Bundesgericht die Verhandlung über die Beschwerde des Zürcher Apothekerverbandes kurzerhand absagen.

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