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Verschiedene Steuerämter, verschiedene Fristen: Frühzeitig informieren lohnt sich.
Keystone
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Steuererklärung später einreichen: Vorsicht Fristen!

Haben Sie die Steuerklärung immer noch nicht ausgefüllt? Die Zeit drängt, viele Kantone setzen die Frist bis Mitte oder Ende März. Wer es nicht schafft, die Unterlagen rechtzeitig abzuschicken, kann eine Fristverlängerung beantragen. Der «Ratgeber» klärt, was dabei zu beachten ist.

Die wichtigsten Punkte in der Übersicht

  • Grundsätzlich gilt: Ein Gesuch um Fristverlängerung muss innerhalb der Einreichefrist für die Steuerklärung eingegeben werden. Nur dann wird dieses problemlos und ohne Nachfrage gestattet.
  • In den meisten Kantonen gelten Ende März oder Ende April als letztmögliche Termine für eine Fristverlängerung. Die genauen Daten sind auf den jeweiligen Webseiten der Steuerämter beziehungsweise Gemeinde- und Kantonsverwaltungen zu finden. Auch in den Wegleitungen oder direkt auf der Steuererklärung sind diese meist zu finden.
  • Die Verlängerung kann heutzutage einfach und rasch via Online-Formular erbeten werden. Sie benötigen dazu ihre Steuerregister-Nummer sowie Name und Adresse.
  • Die maximal mögliche Fristverlängerung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Es gibt Steuerämter, die gewähren auch zweite oder dritte Gesuche um Verlängerung.
  • Sollte der Termin zur Fristverlängerung verpasst werden, wird es schwieriger. Dann hilft oft nur der Griff zum Telefon oder das persönliche Vorsprechen auf dem Steueramt. Manche Ämter verlangen dann auch Gebühren.

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