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Asbestopfer demonstrieren im Mai 2013 in Genf.
Keystone
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Neue Hoffnung für Schweizer Asbestopfer

Die Angehörigen von Asbestopfern können doch noch auf Entschädigung hoffen. Das Bundesgericht beugt sich dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte die Schweiz vergangenes Jahr wegen der Verjährung von Asbestfällen gerügt. Jetzt hat das Bundesgericht einen ursprünglich als verjährt erachteten Fall wieder an die Richter zurückgewiesen.

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