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Keine Anklage wegen illegaler Drogen
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Keine Anklage wegen illegaler Drogen

Die Solothurner Staatsanwaltschaft ermittelt nur noch in einem Fall gegen eine Person aus der Kirschblütengemeinschaft in Lüsslingen. Die Strafuntersuchungen gegen zwei Personen wurde eingestellt, aus Mangel an Beweisen. Die Ermittlungen gegen die Kirschblütengemeinschaft laufen seit 2015.

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Weiter in der Sendung:

  • Möhlin und Rheinfelden planen gemeinsam ein Grossprojekt.
  • Stadionabstimmung in Aarau ist definitiv am 24. November.
  • Krankenkassenprämien in der Region sinken nächstes Jahr leicht.

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