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Das VBL-Busperron am Bahnhof Luzern
SRF
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 46 Sekunden.
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Nach tödlichem Unfall: Luzerner Buschauffeur wird nicht angeklagt

Das Luzerner Kantonsgericht verzichtet auf eine Anklage gegen einen Buschauffeur der VBL. Dieser kollidierte mit einem Fussgänger, der neben dem Fussgängerstreifen eine Strasse überquerte. Dem Chauffeur könne keine mangelnde Aufmerksamkeit vorgeworfen werden, begründet das Gericht seinen Entscheid.

Weiter in der Sendung:

  • Der Munitionskonzern RMW streicht Stellen - auch in der Zentralschweiz
  • Der Kanton Nidwalden passt seine Verordnung zum Wahlgesetz an, damit im Frühling bundesrechtskonform gewählt werden kann

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