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- Der Munitionskonzern RMW streicht Stellen - auch in der Zentralschweiz
- Der Kanton Nidwalden passt seine Verordnung zum Wahlgesetz an, damit im Frühling bundesrechtskonform gewählt werden kann
Das Luzerner Kantonsgericht verzichtet auf eine Anklage gegen einen Buschauffeur der VBL. Dieser kollidierte mit einem Fussgänger, der neben dem Fussgängerstreifen eine Strasse überquerte. Dem Chauffeur könne keine mangelnde Aufmerksamkeit vorgeworfen werden, begründet das Gericht seinen Entscheid.
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