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Ferngelenktes Töten
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Ferngelenktes Töten

Staaten dürfen töten. Das sieht das internationale Recht so vor. Sie dürfen das allerdings nur in Ausnahmefällen. Etwa im Krieg, oder nach ordentlichen Gerichtsverfahren, denn die Todesstrafe ist, zumindest vorläufig noch, völkerrechtlich legal. Doch Staaten töten auch in anderen Fällen, die illegal sind. Etwa die USA, die neuerdings im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ganz auf unbemannte Drohnen setzen. Mit diesen ferngelenkten Flugzeugen richten die USA ohne jedes Gerichtsverfahren Terroristen hin und oft nicht nur Terroristen.

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