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Ein Luchs tappt in eine Fotofalle. Wäre er ein menschlicher Waldspaziergänger, so wäre dieses Bild ein Fall für die Datenschützer.
Keystone
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Die Luchsfotos und der Datenschutz

Es ist ein Datenschutzproblem der besonderen Art: Ein Baselbieter reklamierte bei der kantonalen Datenschützerin, weil er von einer Fotofalle im Wald geblitzt wurde - und er bekam teilweise recht.Die Fotofallen im Wald dienen dazu, die Wildbestände zu überwachen. Jene, die von der Jagdbehörde aufgestellt wurden, hält die Datenschützerin für unproblematsich.Schwieriger wird es, wenn auch private Jäger solche Fotofallen aufstellen. Diese seien heikel, fand der Eidgenössische Datenschützer in der «Basler Zeitung». Damit stösst er bei den Baselbieter Jägern jedoch auf Unverständnis. (porr) 

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