Garantie auf Ersatzgeräten
Muss ein gekauftes Geräte während der Garantiezeit ersetzt werden, beginnt auf dem Ersatzgerät wieder eine neue Garantiezeit zu laufen: So sieht es das Garantierecht vor, und so halten es auch viele Anbieter wie Migros, Manor, Coop oder Fust. Bei Interdiscount jedoch ist es anders: Beim Ersatz eines Gerätes wegen Defekt erneuert sich die Garantiezeit nicht. Diese Regel sei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten, argumentiert Interdiscount. Gemäss DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo gilt diese abweichende Garantieregel allerdings nur, wenn die Kundschaft vor einem Kauf darauf hingewiesen wird.
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