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Wenn Ferienpläne durcheinander kommen
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Wenn Ferienpläne durcheinander kommen

Die Frühlings- und Sommerferien sind längst gebucht aber die Lust daran ist vergangen. Manch einer, der einen Urlaub im arabischen Raum gebucht hat, will wissen, was seine Rechte sind. Der Reiseombudsman Beat Dannenberger beatwortet Hörer-Fragen.Wer für Frühling eine Reise in den arabischen Raum gebucht hat und durch die Unruhen die Reiselust verloren hat, kann eine Reise nur dann kostenlos annulieren, wenn das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA für das entsprechende Land eine Reisewarnung ausgegeben hat. Falls für ein Land keine EDA-Reisewarnung gilt, kann der Kunde die geplante Reise zwar trotzdem abblasen - dies allerdings auf eigene Kosten, gemäss Vertragsbestimmungen des Reiseveranstalters.Falls eine gebuchte Reise wegen Unruhen oder einer Krise abgesagt werden muss, kann der Reiseveranstalter zwar eine Alternativdestination vorschlagen - zur Umbuchung zwingen kann er seine Kunden jedoch nicht. Wenn eine Reise abgesagt wird und der Kunde keine Umbuchung will, muss das Reisebüro den vollen Betrag der geplanten Reise zurückerstatten.  

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