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Rechtsfrage: Muss der Vermieter die Aussenlampen reparieren?

Ein Vermieter hat die Nase gestrichen voll von Nachtbubenstreichen und Vandalenschäden: Er will die Wegbeleuchtung zum Haus nicht mehr reparieren. Seinen Mieterinnen und Mietern schreibt er, sie müssten sich halt im Dunkeln zurecht finden. «Espresso» sagt, wie sich die Betroffenen wehren können.

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