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Tickets zurückgeben? Fehlanzeige.

Rechtlich ist die Sache für Konsumentinnen und Konsumenten eigentlich klar, wenn ein Anlass verschoben wird: Wer ein Ticket hat, kann dieses entweder zurück geben und bekommt das Geld zurück, oder man kann das Verschiebungs-Datum akzeptieren.Im Moment erleben aber viele Besitzer von Billetten, dass ihnen diese Wahl nicht gelassen wird. Zum Beispiel für ein grosses Chor-Konzert im KKL Luzern, das um ein Jahr verschoben wurde wegen Corona. «Ob wir dann alle noch leben?», fragt die enttäuschte Hörerin im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso».

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