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Fall «Boi»: Jugendanwalt kritisiert Jugendstrafrecht
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Fall «Boi»: Jugendanwalt kritisiert Jugendstrafrecht

Ein Aagauer hat gestanden, die Schwyzer Lehrtochter Boi getötet zu haben. Bis zu einer Verurteilung kann es noch dauern. Schon jetzt ist aber klar: Der 17-jährige mutmassliche Mörder kommt spätestens mit 22 Jahren frei.

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Dies gilt im schweizerischen Jugendstrafrecht für alle minderjährigen Täter, selbst für gemeingefährliche, rückfallgefährdete Mörder.

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