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Die Arbeitszeit im Wandel

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Die Arbeitszeit im Wandel

Laufzeit 5 Minuten 50 Sekunden. , Simon Thiriet

Während früher die Trennung zwischen Arbeits- und Freizeit völlig klar war, sind die Grenzen heute fliessender. Dies führt auch dazu, dass die Erfassung der Arbeitszeit kontrovers diskutiert wird. Dabei wäre der Fall rechtlich gesehen eigentlich völlig klar.

«Ein Arbeitgeber muss jederzeit vorweisen können, wie viel und wann seine Belegschaft für das Unternehmen tätig ist», meint Arbeitsrechtsexperte Gregor Ruh. Doch wie der Arbeitgeber zu diesen Daten kommt, da unterscheiden sich die Ansichten ganz gewaltig. So gibt es Firmen, die sich nicht gross um eine Zeiterfassung kümmern und nach dem Prinzip «Jeder soll seine Überstunden selbst abbauen» verfahren. Es gibt aber auch andere Arbeitgeber, die am liebsten noch die dreiminütige Toilettenpause irgendwo in einem Computerprogramm abspeichern würden.

«Die Unternehmen brauchen die Zeiterfassung primär, um die Produktivität in der Firma zu erhöhen», glaubt Zeitforscher Ivo Muri. So sei in der vergangenen «Stempeluhren-Zeit» wichtig gewesen, dass alle Arbeiter rechtzeitig am Fliessband gestanden sind. Und heute brauche man die Zeiterfassungssysteme, um sicherzugehen, dass die Arbeitnehmer während der Zeit im Büro die optimale Leistung bringen.

Hier beginnen jedoch die Konfliktherde. Wer bestimmt, was optimale Leistung ist? Wem gehört die Hoheit über die Arbeitszeit? Dem Arbeitnehmer (kann selber einteilen) oder dem Arbeitgeber (hat die Mitarbeitenden möglichst effektiv einzusetzen)?

Wer bei einer grossen Schweizer Firma arbeitet, kann meistens auf strikt formulierte Reglemente zurückgreifen. Die Arbeitsbedingungen sind vielerorts gut. Anders sieht es bei vielen KMU aus. Hier wird von den Arbeitenden oftmals mehr verlangt, als eigentlich von Gesetz wegen erlaubt wäre.

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Darf der Kaminfeger ohne Erlaubnis ins Haus?

Laufzeit 2 Minuten 50 Sekunden. , Gabriela Baumgartner

«Espresso»-Hörerin Johanna Liechti aus Herzogenbuchsee ärgert sich über einen Kaminfeger. Seit ihre Mutter im Altersheim lebt, steht das Elternhaus leer. Anfang Juni kündigte sich der Kaminfeger für die Feuerungskontrolle an. Johanna Liechti hinterliess ihm auf dem Telefonbeantworter eine Nachricht, dass ihr das Datum nicht passe. Gekommen sei der Kaminfeger trotzdem und habe bei der Nachbarin den Schlüssel herausverlangt. «Das finde ich extrem frech», findet Frau Liechti. Und möchte wissen, ob sie die Rechnung nun bezahlen muss.

Wenn der Kaminfeger die Feuerungskontrolle ordentlich erledigt hat, muss Frau Liechti die Rechnung bezahlen. Geärgert hat sie sich aber nicht über die Rechnung. Sondern darüber, dass der Kaminfeger ihr Elternhaus ohne ihre Einwilligung betreten hat.

Ganz grundsätzlich darf niemand ohne die Einwilligung des Besitzers ein Haus oder eine Wohnung betreten. Insofern ist die Empörung unserer Hörerin verständlich. Möglicherweise war es aber so, dass der Kaminfeger die Mutter von Frau Liechti schon von früheren Kontrollen her gekannt hat und es eine Abmachung gab zwischen den Nachbarn und dem Kaminfeger.

Die Durchführung der obligatorischen Feuerungskontrollen ist kantonal geregelt. In einigen Kantonen gibt die Gemeinde einem Kaminfeger Auftrag gibt, die Anlagen regelmässig zu kontrollieren. In anderen Kantonen können Hausbesitzer selber wählen, welchem Kaminfeger sie diesen Auftrag erteilen. Im Kanton Bern, wo das Elternhaus unserer Hörerin steht, herrscht das so genannte Monopolsystem. Der Kaminfeger führt die obligatorische Feuerungskontrolle im Auftrag der Gemeinde durch. In der Regel alle zwei Jahre. In solchen Gemeinden kennen die Feuerungskontrolleure ihre Kunden meist persönlich und geniessen ihr Vertrauen. Oft wird ihnen gesagt, bei welchem Nachbarn sie sich melden müssen, wenn niemand zu Hause ist.

Vor diesem Hintergrund sollte Frau Liechti das Gespräch mit dem Kaminfeger suchen. Bei dieser Gelegenheit lässt sich auch gleich besprechen, was für künftige Kontrollen gelten soll.

Wichtige Nachrichten auf dem Telefonbeantworter oder auf der Combox zu hinterlassen, kann zu Problemen führen. So, wie bei Frau Liechti. Möglicherweise hat der Kaminfeger die Nachricht nicht erhalten, versehentlich gelöscht oder nicht gehört. Um ganz sicher zu sein, sollte man auf eine Rückbestätigung bestehen oder wenn diese nicht kommt noch einmal anrufen und nachfragen. Sicher ist sicher.

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