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Dass die Kosten für die Kaliumiodid-Tabletten den Energiekonzernen auferlegt werden, entspreche dem Verursacherprinzip – weil die Jodabgabe einzig wegen der Atomkraftwerke nötig sei, urteilt das Bundesverwaltungsgericht.
Keystone
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Energiekonzerne müssen Kosten für Jodtabletten tragen

Nach der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 wurden die Sicherheitsvorkehrungen für Schweizer AKW überprüft. 2014 verfügte der Bundesrat, dass die Bevölkerung mit Jodtabletten versorgt wird. Die Energiekonzerne verweigerten die Kostenübernahme – haben aber jetzt vor Bundesverwaltungsgericht verloren.

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