In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht zu drei Jahren unbedingt verurteilt und eine psychiatrische Behandlung in einer geschlossenen Anstalt verfügt. Ein Gutachten attestiert dem Mann eine erhebliche psychische Störung und stuft ihn als gefährlich ein. Der Angeklagte gibt manche der Vergehen zu. Es stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass er es sei, der vom Staat bedroht werde. Ein Urteil wird für Freitag Vormittag erwartet.
Weitere Themen der Sendung
- Wasserqualität in Aargauer Gewässern «durchzogen».
- Solothurner Staatsanwaltschaft klagt Post an.
- Sommerserie aus Biel.